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AGBs Stand: 01.06.2026

1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Laura ME Fotografie (im Folgenden Fotografin') und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern.

1.1a Soweit der Auftraggeber eine Privatperson (Konsument:in) im Sinne des KSchG (§ 1 KSchG) ist, gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes vorrangig vor diesen AGB. Abweichende oder einschränkende Klauseln gelten in diesem Fall nur insoweit, als sie das KSchG zulassen.

1.2. Sämtliche angefertigten Fotos unterliegen dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin. Dem Auftraggeber ist der Stil (dokumentarische Familienfotografie/dokumentarische Businessfotografie) der Fotografin bekannt und dieser verzichtet deshalb ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des von der Familienfotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel.

1.2a Ausdrücklich ausgeschlossen sind: Nachbearbeitungswünsche wie Körperretusche, Gewichtsveränderungen, Entfernung von Hautunreinheiten o.ä. Diese widersprechen dem dokumentarischen Ansatz der Fotografin und werden grundsätzlich nicht durchgeführt. Bildbearbeitung (Belichtung, Farbe, Kontrast) sind selbstverständlich Teil der Bearbeitung.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmungen ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

1.4. Angebote der Fotografin sind freibleibend und unverbindlich.

1.5 Mit der Fotografin wird bei jedem Shooting eine Vereinbarung unterzeichnet. Diese wird vorab zugesandt mit dem Hinweis auf die AGB und die Datenschutzerklärung.

 

2. Urheberrechtliche Bestimmungen

2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen der Fotografin zu. Die Fotografin Laura ME Fotografie' ist bei Verwendung der Fotos zu nennen (z. B. im Impressum der Homepage; bei Instagram; unter Publikationen).

 

2.2 Jede inhaltliche Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

 

2.3 Die Nutzungsbewilligung gilt erst bei vollständiger Bezahlung und ordnungsgemäßer Namensnennung (Punkt

2.1). Bei Veröffentlichung im Internet ist der Fotografin die Webadresse mitzuteilen. Für Veröffentlichungen in Magazinen oder Werbung ist immer Rücksprache zu halten.

 

2.4 Die Fotografin räumt dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes sowie unwiderrufliches Nutzungsrecht an den fertiggestellten Bildern ein — zur privaten Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung. Eine kommerzielle Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen (bei Businessfotos gesondert zu vereinbaren).


3 Eigentum / Archivierung

3.1 Das Eigentum an den Bilddateien steht der Fotografin zu. Die Übergabe digitaler Bilddateien erfolgt nur im vereinbarten Umfang (Auswahl, nicht sämtliche Rohdateien).

 

3.2 Die Fotos werden ohne Wasserzeichen und in voller Auflösung übermittelt. Der Auftraggeber erwirbt die privaten Nutzungsrechte.

 

3.3 Die Fotos werden von der Fotografin für ein Jahr digital gesichert. Danach werden sie unwiderruflich gelöscht. Vor Löschung werden Auftraggeberinnen kontaktiert. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keine Ansprüche zu.

3.3a Die Online-Galerie zur Bildauswahl (z. B. Pixieset) ist 14 Tage nach Zusendung verfügbar. Danach wird die Auswahl von der Fotografin nach bestem Ermessen getroffen. Eine Verlängerung ist auf Anfrage möglich.

 

3.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

 

3.5 Der Auftraggeber willigt ein, dass die fertiggestellten Bilder über Cloud-Dienste (z. B. Pixieset, Google Drive, Microsoft OneDrive) bereitgestellt werden können, ggf. auch durch Unternehmen außerhalb der EU.

 

 

4  Verlust und Beschädigung

 

4.1 Die Fotografin übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen, Tieren oder Objekten, die durch das Fotoshooting entstehen. Das Shooting erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Schäden an der Ausrüstung der Fotografin sind vollständig zu ersetzen.

 

4.2 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von Aufnahmen haftet die Fotografin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

4.3 Bei technischem Totalausfall (z. B. Kamera- oder Speichermediumdefekt ohne Verschulden der Fotografin) wird die Fotografin den Auftraggeber umgehend informieren. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Wiederholung des Shootings ohne Aufpreis besteht in diesem Fall nicht. Die Fotografin ist jedoch bemüht, in solchen Situationen eine faire Lösung anzubieten (z. B. Nachholtermin zu reduzierten Konditionen).

5  Vorzeitige Auflösung und Stornierung

 

5.1 Die Fotografin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen (Insolvenz, Zahlungseinstellung, Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten trotz Nachfristsetzung).

5.2 Stornierung durch den Auftraggeber — reguläre Shootings:

 - Storno mehr als 30 Tage vor dem Termin: Die Anzahlung (25 %) wird einbehalten.

 - Storno 30–8 Tage vor dem Termin: 50 % des Gesamtbetrags werden fällig.

- Storno 7 Tage oder weniger vor dem Termin: 75 % des Gesamtbetrags werden fällig.

-  Krankheit des Kindes oder des Auftraggebers: Nach Rücksprache wird ein Ersatztermin vereinbart. Die Anzahlung bleibt als Guthaben erhalten.

 

5.3 Bei Mini-Shootings ist der gesamte Betrag mit Buchung im Voraus zu zahlen. Bei Terminstornierung unter 7 Tagen vor dem Termin wird der Gesamtbetrag als Entschädigung einbehalten. Bei Storno 30–25 Tage davor sind 50 % zu zahlen, 24–8 Tage davor 75 %. Nach Rücksprache kann der Betrag als Guthaben für ein anderes Shooting verwendet werden.

5.4 Stornierung durch die Fotografin: Muss die Fotografin einen Termin absagen (z. B. Krankheit, Notfall), wird umgehend ein Ersatztermin angeboten. Die geleistete Anzahlung wird vollständig zurückerstattet, sofern kein Ersatztermin gewünscht wird.

5.5 Wetterbedingte Absage: Bei Außenshootings entscheiden Fotografin und Auftraggeber gemeinsam über eine Verschiebung. Die Anzahlung bleibt als Guthaben erhalten.

6  Leistung und Gewährleistung

6.1 Die Fotografin führt den Auftrag sorgfältig aus. Hinsichtlich Bildgestaltung, Aufnahmeort und fotografischer Mittel ist die Fotografin — sofern nicht schriftlich anders vereinbart — frei.

 

6.2 Für Mängel aufgrund unrichtiger Anweisungen des Auftraggebers wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Die Fotografin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

6.3 Das Risiko für äußere Umstände (Wetter, Ausfall von Personen, Reisebehinderungen etc.) trägt der Auftraggeber.

 

6.4 Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bildlieferung, schriftlich zu melden.

 

6.5 Gewährleistungsfrist: Gegenüber Verbraucher:innen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren (§ 924 ABGB). Gegenüber Unternehmen beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate.

 

6.6 Für unerhebliche Mängel sowie geringfügige Farbdifferenzen wird nicht gehaftet.

 

6.7 Geringfügige Lieferfristüberschreitungen sind zu akzeptieren, ohne dass ein Schadenersatzanspruch oder Rücktrittsrecht besteht.

 

6.8 Lieferzeit: Die bearbeiteten Fotos werden spätestens 3 Wochen nach dem Shooting digital übermittelt. Bei unvorhergesehenen Umständen (Krankheit, höhere Gewalt) informiert die Fotografin rechtzeitig und nennt einen neuen Termin.

7 Honorar und Zahlung

 

7.1 Es gelten die aktuellen Preise laut Website/Preisliste/Angebot. Nach Buchungsbestätigung sind 25 % des Gesamtbetrags als Anzahlung zu zahlen. Gutscheine und Rabatte sind nicht bei Aktionen und Minis einlösbar.

 

7.2 Der noch offene Betrag wird nach dem Shooting in Rechnung gestellt und ist binnen 14 Tagen zu begleichen. Spätestens drei Wochen nach dem Shooting werden die Bilder digital übermittelt.

 

7.3 Zahlungsmittel: Die Fotografin akzeptiert Banküberweisung und PayPal. Barzahlung nach Absprache.

 

7.4 Bei Nichtzahlung oder Teilzahlung entfällt der Anspruch auf die Bilder. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 5 % p.a. fällig.

 

7.5 Der Auftraggeber erhält eine Online-Galerie (leicht bearbeitet) zur Bildauswahl. Jedes zusätzliche Foto kostet € 15,– (Businessfotos € 30,–).

 

7.6 Der Auftraggeber hat 14 Tage Zeit, die Fotos zu sichten und die im Paket inkludierte Anzahl auszuwählen. Danach erfolgt die Bearbeitung und der Restbetrag wird fällig.

 

7.7 Fotobücher und Druckprodukte werden über nPhoto.com und/oder Saal Digital gedruckt.

 
8. Widerrufsrecht (für Konsument:innen)

 

8.1 Wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Instagram, Online-Buchung) geschlossen, steht Konsument:innen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu (§ 11 FAGG).

 

8.2 Das Widerrufsrecht erlischt, wenn das Shooting bereits stattgefunden hat und die Fotografin mit Ausführung der Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers bereits begonnen hat. Der Auftraggeber bestätigt bei Buchung ausdrücklich, dass er auf sein Widerrufsrecht für bereits erbrachte Leistungen verzichtet.

 

8.3 Der Widerruf ist schriftlich (E-Mail genügt) an laura_me_fotografie@outlook.at zu richten.

9  Datenschutz/Kundendaten

 

9.1 Zweck: Die Fotografin verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragserfüllung und für eigene Werbezwecke.

 

9.2 Datenkategorien: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bilddaten.

 

9.3 Übermittlung: Daten werden nur an vertragsnotwendige Dritte weitergegeben (z. B. Fotolabor, Cloud-Dienste).

 

9.4 Speicherdauer: Solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen laufen.

 

9.5 Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Beschwerde bei der Behörde.

 

9.6 Kontakt Datenschutz: laura_me_fotografie@outlook.at · www.lauramefotografie.at/datenschutz

 
10. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken

10.1 Die Fotografin ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung ihrer Tätigkeit zu verwenden.

 

10.2 Nur bei ausdrücklicher Zustimmung (im Vertrag zum Ankreuzen) erteilt der Auftraggeber die Zustimmung zur Werbenutzung und verzichtet auf Ansprüche aus § 78 UrhG sowie § 1041 ABGB.

 

10.3 Die Zustimmung umfasst folgende Kanäle (nur soweit angekreuzt): Instagram-Feed, Instagram-Stories, Website, Printmaterialien (Flyer, Portfolio). Die Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden (die als Gegenleistung erhaltene Leistung wird danach in Rechnung gestellt)

 

11  Schlussbestimmungen

 

11.1 Diese AGB gelten für alle Aufträge und alle von der Fotografin erstellten Bilder, Fotos und Videos.

 

11.2 Anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

11.3 Gerichtsstand: Für Streitigkeiten mit Unternehmen gilt Graz als vereinbarter Gerichtsstand. Gegenüber Konsument:innen gilt der gesetzliche Gerichtsstand (Wohnsitz der Konsument:in).

 

11.4 Streitbeilegung: Die Fotografin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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